Stand: 28. Juni 2026
Tommis-Camper, Inhaber Thomas Marschallek, Hildestraße 2, 15366 Hoppegarten OT Hönow.
1. Geltungsbereich und Mietvertrag
Diese Bedingungen gelten für die zeitweise Vermietung von Wohnwagen durch Tommis-Camper an Verbraucher. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
Darstellungen auf der Website und freie Zeiträume im Kalender sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Anfrage ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald Tommis-Camper die Buchung in Textform bestätigt oder beide Seiten den Mietvertrag unterzeichnen.
2. Mieter, Fahrerlaubnis und Zugfahrzeug
Der Wohnwagen darf nur von den im Mietvertrag benannten Personen übernommen, gezogen und genutzt werden. Eine gültige, für das konkrete Gespann ausreichende Fahrerlaubnis ist Voraussetzung.
Der Mieter prüft vor Vertragsschluss eigenverantwortlich anhand der Fahrzeugpapiere, ob Zugfahrzeug, Anhängelast, Stützlast, zulässige Gesamtmassen und Fahrerlaubnis zum gewählten Wohnwagen passen. Tommis-Camper führt keine rechtliche oder technische Prüfung des Gespanns durch.
Bei Fahrten ins Ausland prüft der Mieter zusätzlich die dort geltenden Verkehrs-, Sicherheits-, Maut-, Umwelt- und Ausrüstungsvorschriften.
3. Mietpreis, Servicepauschale und Zahlung
Maßgeblich sind der im Mietvertrag bestätigte Mietpreis und die dort ausgewiesenen Zusatzleistungen. Die auf der Website genannten Saison-, Wochenend- und Servicepreise dienen der Vorabinformation.
Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung sowie des Restbetrags ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag. Zahlungen sind auf dem dort angegebenen Weg zu leisten.
4. Kaution
Für jeden Wohnwagen ist eine Kaution von 500 Euro zu hinterlegen, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt. Tommis-Camper darf fällige Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden, Verlust, zusätzlicher Reinigung, fehlender Ausstattung oder verspäteter Rückgabe, mit der Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5. Übergabe und Einweisung
Der Wohnwagen wird in verkehrssicherem, gereinigtem und vereinbarungsgemäß ausgestattetem Zustand übergeben. Der Zustand, vorhandene Schäden, Zubehör und Füllstände können in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Der Mieter nimmt an der Einweisung teil und beachtet Bedienungs-, Sicherheits- und Beladungshinweise. Erkannte Mängel sind bei Übergabe unverzüglich anzuzeigen.
6. Sorgfaltspflichten und zulässige Nutzung
Der Mieter behandelt Wohnwagen und Ausstattung sorgfältig, schützt sie vor Überlastung und beachtet die zulässigen Gewichte. Untervermietung, gewerbliche Weitergabe und Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken sind unzulässig.
Rauchen im Wohnwagen ist nicht gestattet. Tiere dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mitgeführt werden. Reisen in Länder oder Gebiete mit erhöhtem Sicherheits- oder Versicherungsrisiko bedürfen der vorherigen Zustimmung von Tommis-Camper.
Der Mieter sorgt während der Mietzeit für ausreichende Sicherung gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung.
7. Schäden, Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden, Verlust und fehlende Ausstattungsgegenstände. Normaler, vertragsgemäßer Verschleiß ist hiervon ausgenommen.
Die Wohnwagen sind haftpflicht- und kaskoversichert. Soweit Versicherungsschutz besteht und keine Ausschlüsse greifen, beträgt die vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadenfall 1.500 Euro. Der Mieter kann darüber hinaus haften, wenn der Versicherer wegen einer Pflichtverletzung nicht oder nicht vollständig leistet.
Insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis, falscher Beladung, Missachtung von Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen, Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie unerlaubter Weitergabe kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
8. Verhalten bei Unfall, Panne oder Diebstahl
Bei Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem erheblichen Schaden sind Tommis-Camper und – soweit erforderlich – die Polizei unverzüglich zu informieren. Der Mieter dokumentiert Beteiligte, Kennzeichen, Zeugen und Schäden und gibt kein Schuldanerkenntnis ab.
Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Tommis-Camper beauftragt werden, außer eine sofortige Maßnahme ist zur Abwehr weiterer erheblicher Schäden zwingend erforderlich.
9. Mängel während der Mietzeit
Auftretende Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Tommis-Camper erhält Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen. Ansprüche können entfallen oder sich mindern, wenn eine zumutbare Mitteilung oder Mitwirkung unterbleibt und dadurch Abhilfe verhindert oder ein Schaden vergrößert wird.
10. Rückgabe und Reinigung
Der Wohnwagen ist zum vereinbarten Zeitpunkt mit vollständiger Ausstattung zurückzugeben. Innenraum und Sanitärbereich sind sauber, Abwasser- und Toilettenkassetten vollständig entleert und gereinigt zu übergeben. Persönliche Gegenstände und Abfälle sind zu entfernen.
Bei über das normale Maß hinausgehender Verschmutzung oder nicht entleerten Systemen können die tatsächlich erforderlichen Zusatzkosten berechnet werden. Schäden und Verluste sind bei Rückgabe offenzulegen.
11. Verspätete Rückgabe
Ist eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich, muss Tommis-Camper sofort informiert werden. Der Mieter ersetzt die durch eine von ihm zu vertretende Verspätung verursachten Mehrkosten und Schäden, insbesondere berechtigte Ansprüche nachfolgender Mieter.
12. Rücktritt und Stornierung
Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Die konkreten Stornierungsbedingungen und gegebenenfalls anfallende Entschädigungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen und zur Durchführung des Mietvertrags verarbeitet. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Tommis-Camper ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ein Gerichtsstand am Sitz von Tommis-Camper wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Individuelle Abreden und zwingende gesetzliche Regelungen gehen vor.